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Aus: Ausgabe vom 01.02.2024, Seite 8 / Inland
Antifaschisten im Visier

»Bespitzelung erfolgte aus meinem Umfeld heraus«

Inlandsgeheimdienst lässt Tochter von verfolgten Widerstandskämpfern weiter »beobachten«. Ein Gespräch mit Silvia Gingold
Interview: Gitta Düperthal
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Proteste gegen Berufsverbote: Familie Gingold mit Peter, Silvia und Ettie (Oldenburg, 12.11.1977)

Im Jahr 2017 klagten Sie, Tochter der durch das Naziregime verfolgten jüdischen kommunistischen Widerstandskämpfer Ettie und Peter Gingold, gegen das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz. Ziel war, dass die Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst eingestellt wird und über Sie gesammelte Daten gelöscht werden. Nun urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH), er dürfe Sie weiterhin beobachten. Wie wurde das begründet?

Der VGH hat unsere Berufung gegen das Urteil im Jahr 2017 abgelehnt und dabei alle Argumente des vergangenen Urteils, sowie die des Verfassungsschutzes übernommen: Ich würde in angeblich linksextremistischen Bezügen und ebensolchen Gruppierungen auftreten; um sie zu begünstigen, die Bekanntheit meiner Familie benutzen. Im Zentrum steht dabei die aus Sicht der Gerichte als »linksextremistisch beeinflusste« Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes. Auf unseren Einwand, dass die VVN-BdA in Landesberichten des Geheimdienstes nicht mehr auftaucht, hielt man entgegen: Das heiße nicht, dass sie nicht weiterhin unter Beobachtung steht.

1975 wurden Sie aus dem Schuldienst entlassen, weil es Zweifel an Ihrer »Verfassungstreue« gab. Welche Sicht eröffnet all das auf die politische Verfasstheit der Justiz?

Dass ausgerechnet in antifaschistischer Tradition Aktive wieder Repressionen und Verfolgung ausgesetzt sind, zeigt, wie wenig glaubwürdig aktuelle Lippenbekenntnisse gegen rechte Tendenzen sind. Durch die Geschichte meiner Familie zieht es sich wie ein roter Faden bis heute: Die Gerichte und der Verfassungsschutz diskreditieren den Widerstand meiner Eltern gegen das Naziregime, weil sie mein Engagement in deren Sinn als linksextremistisch anlasten.

Sie erwägen, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Die VVN-BdA Hessen ermutigt dazu – weshalb?

Die ebenso als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes verunglimpfte VVN-BdA wehrt sich gegen verleumderische Darstellungen, dass ihre Bestrebungen »gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung« gerichtet seien. Mit der Begründung war ihr die Gemeinnützigkeit entzogen worden; was nach öffentlichen Protesten zurückgenommen werden musste. In Zeiten des Rechtsrucks, die älteste antifaschistische Organisation in der BRD, gegründet von Überlebenden des Holocausts und Widerstandskämpfern gegen den Faschismus, zu kriminalisieren, ist infam. Einerseits staatlich gegen Antisemitismus vorgehen zu wollen, andererseits betroffene Nachfahren zu verfolgen: Das passt nicht.

Ein AfD-Politiker wie Björn Höcke ist dagegen durch Beamtenrecht geschützt.

In der Tat kann der zur Zeit aufgrund seiner Tätigkeit im Thüringer Landtag im Lehramt pausierende Höcke Beamter bleiben und danach wieder in den hessischen Schuldienst zurückkehren: Geschichte lehren – als wäre nichts gewesen. Ihm wurde anhand konkreter Aussagen nachgewiesen, wie er rassistisch und antisemitisch als Verfassungsfeind agiert. Wer aber den Faschismus bekämpft, bekommt den repressiven Staat zu spüren. Welche Doppelmoral!

Wirkt das Bespitzeln in Ihren Alltag hinein?

Vorgeworfen wurde mir, dass ich bei Lesereisen aus dem Buch meines Vaters lese oder gegen die Bundeswehr aktiv bin: in teils geschwärzten Akten. Auf die Frage meines Anwalts, warum nicht alles offengelegt wird, hieß es: Zum Teil handele es sich um Informationen aus persönlichen Gesprächen. Bespitzelung erfolgte aus meinem Umfeld heraus. Warum gelten Schutzrechte für mich als Opfer der Verfolgung weniger als für etwaige Verfassungsschutzquellen? Ich lasse mich nicht einschüchtern, vom friedenspolitischen und antifaschistischen Engagement abhalten.

Die VVN-BdA fordert Hessens Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) auf, das Landesamt für Verfassungsschutz anzuweisen, das Bespitzeln von Antifaschisten einzustellen. Ergibt der Appell Sinn?

Ja. Denn wir fordern ihn öffentlich auf, sich zu positionieren. In all meinen Verfahren habe ich erlebt, dass der einzige Schutz eine demokratische Öffentlichkeit ist. Nur durch den öffentlichen Druck wurde ich als Lehrerin wieder eingestellt.

Silvia Gingold war ehemals Sprecherin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, VVN-BdA, Hessen

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