-
25.01.2024
- → Inland
Kirchliche Richtlinien sind keine Tarifverträge
Erfurt. Kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) sind keine Tarifverträge. Öffnungsklauseln greifen deshalb überwiegend nicht, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zur Entgeltfortzahlung. Geklagt hatte ein Anästhesiepfleger in einem Caritas-Krankenhaus in Westfalen. Anwendbar sind dort die AVR der Caritas. Insgesamt gibt es AVR für etwa eine Million Arbeitnehmer bei Caritas und dem überwiegenden Teil der Diakonie und der Kirchen. Sie gelten zwar als tarifähnlich, werden aber nicht zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt. Stattdessen werden sie ohne Arbeitskämpfe auf dem sogenannten »dritten Weg« in paritätisch besetzten arbeitsrechtlichen Kommissionen beschlossen. (AFP/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
