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Aus: Ausgabe vom 05.01.2024, Seite 15 / Feminismus

Justizminister gegen Sexkaufverbot

Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann hält nichts von einem Sexkaufverbot, wie es Schweden, Frankreich und weitere europäische Staaten eingeführt haben. Auf die Frage, ob er eine Bestrafung von Freiern befürworte, antwortete der FDP-Politiker der dpa: »Ich glaube, das Wichtigste ist, dass jedwede Ausübung von Zwang gegen die Frau sozusagen unterbunden werden muss, auch mit Mitteln des Strafrechts.« Dafür gebe es in Deutschland Instrumente, die auch angewandt werden müssten. Darauf solle der Schwerpunkt liegen. Buschmann plant eine Reform des Strafgesetzbuchs und dabei auch die Streichung einer Vorschrift, die Sexarbeit in Sperrbezirken verbietet. Der Verstoß gegen Sperrbezirksverordnungen könnte, wenn Buschmanns Vorhaben wie geplant umgesetzt werden sollte, zwar weiterhin als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – wäre aber keine Straftat mehr. Bislang wird das mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft. Ein konkreter Entwurf ist Buschmann zufolge wahrscheinlich in der ersten Hälfte des Jahres 2024 zu erwarten. (dpa/jW)

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