-
22.12.2023
- → Feminismus
Berlin: Erfolg gegen Diskriminierung
Berlin. In einem Gerichtsverfahren, das eine Frau wegen des Sonnens mit nacktem Oberkörper am Berliner Wasserspielplatz »Plansche« angestrengt hatte, hat das Land die Klageforderung teilweise anerkannt. Es handle sich um einen »Erfolg gegen Geschlechterdiskriminierung«, erklärte die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Klage unterstützt, am Dienstag. Die Frau war vor Gericht gezogen, weil Sicherheitskräfte und die Polizei sie im Juni 2021 dazu aufgefordert hatten, ihre Brüste zu bedecken oder den Ort zu verlassen. Das Landgericht wies die Klage ab, woraufhin sich die Frau an das Kammergericht wandte. Dieses trug dem Land im vergangenen Monat auf, zu prüfen, ob es die Klageforderung von 750 Euro anerkenne. Zu den Gründen für das Teilanerkenntnis habe das Land Berlin nun nichts gesagt, teilte eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage mit. Die »Plansche« ergänzte ihre Nutzungsordnung mittlerweile. Inzwischen heißt es dort: »Die Badebekleidung muss die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken – dies gilt für alle Geschlechter.« Somit ist auch Frauen das Sonnen oder Baden oben ohne erlaubt. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!