Zum Inhalt der Seite

Covid-19: Abriegelung war rechtswidrig

Göttingen. Die Abriegelung eines Wohnblocks in Göttingen wegen eines Coronaausbruchs im Juni 2020 war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen am Donnerstag entschieden, nachdem Bewohner des Gebäudes geklagt hatten. Für ähnliche Fälle in der Zukunft gebe es nun Klarheit darüber, was erlaubt sei, erklärte ein Gerichtssprecher am Freitag. Zudem könne das Urteil eine Grundlage für Schadensersatzansprüche sein. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 02.12.2023, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen