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Covid-19: Abriegelung war rechtswidrig
Göttingen. Die Abriegelung eines Wohnblocks in Göttingen wegen eines Coronaausbruchs im Juni 2020 war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen am Donnerstag entschieden, nachdem Bewohner des Gebäudes geklagt hatten. Für ähnliche Fälle in der Zukunft gebe es nun Klarheit darüber, was erlaubt sei, erklärte ein Gerichtssprecher am Freitag. Zudem könne das Urteil eine Grundlage für Schadensersatzansprüche sein. (dpa/jW)
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