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Status von Geflüchteten aus Ukraine verlängert

Berlin. Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine sind bis März 2025 verlängert worden. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am Freitag in Berlin einer entsprechenden Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums zu. Damit müssen die Betroffenen keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen. »Wir werden weiterhin die Leben vieler Menschen aus der Ukraine schützen«, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dazu. Grundlage für Verlängerung ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten von September 2023. Derzeit leben laut BMI in Deutschland rund 1,1 Millionen Menschen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine seit dem 24. Februar 2022 in die BRD eingereist sind. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.11.2023, Seite 4, Inland

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