-
14.11.2023
- → Inland
Anklage wegen Geschäft mit Russland
Karlsruhe. Weil er einem russischen Waffenhersteller trotz Handelsbeschränkungen Maschinen zur Serienproduktion von Scharfschützengewehren verkauft hat, hat die Bundesanwaltschaft den Geschäftsführer einer Firma aus Baden-Württemberg angeklagt. Nach Angaben vom Montag wurde wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage erhoben. Dieser muss entscheiden, ob er die Anklage zulässt und einen Prozess ansetzt. Der Geschäftsführer wurde am 10. August in Frankreich festgenommen und sitzt in Deutschland in Untersuchungshaft. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!