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»Hells Angels«-Bericht bleibt geschwärzt

Wiesbaden. Eine Untersuchung des Bundeskriminalamts zur Kriminalität durch Mitglieder der Rockergruppe »Hells Angels« darf nur geschwärzt zur Verfügung gestellt werden. Es bestehe kein Anspruch auf Zugang zum ungeschwärzten Bericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz, teilte das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch mit. Es wies damit eine Klage gegen die Schwärzungen ab. Der Kläger hatte die Übersendung des bereits 2011 erstellten Berichts verlangt. Das Bekanntwerden der Informationen könne negative Folgen für die »innere Sicherheit« haben, urteilten die Richter. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.10.2023, Seite 4, Inland

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