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Geflüchtetem politische Aktivität verboten

Berlin. Gegen einen palästinensischen Geflüchteten aus Syrien ist ein Verbot der politischen Betätigung nach Paragraph 47 des Aufenthaltsgesetzes ausgesprochen worden. Das Verbot gegen Musaab Abu Atta sei am vergangenen Freitag erlassen worden und gelte bis zum 31. Oktober oder »bis er das Land verlasse«, wie das Palästinensische Gefangenensolidaritätsnetzwerk »Samidoun Deutschland« bereits am Mittwoch mitteilte. Der 26jährige Student darf demnach nicht mehr an politischen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen teilnehmen. Zuletzt drohte einem ­Samidoun-Koordinator aufgrund seines Engage­ments eine Abschiebung. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.10.2023, Seite 2, Inland

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