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»Pandemievertrag«: Beschwerde abgewiesen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen den geplanten »internationalen Pandemievertrag« als unzulässig zurückgewiesen. Durch die künftige Mitwirkung der BRD an dem Vertrag sei die Beschwerdeführerin nicht in ihren Rechten verletzt, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Mit dem WHO-Vertrag soll bei einer Pandemie schneller reagiert werden können. Die Beschwerdeführerin hatte befürchtet, dass die WHO in selbst ausgerufenen Pandemien und Gesundheitsnotständen verbindliche Anordnungen treffen und Entscheidungen souveräner Staaten außer Kraft setzen könnte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.09.2023, Seite 4, Inland

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