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Durchsuchung bei Radio Dreyeckland rechtswidrig

Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Wo die Tür geöffnet ist, muss man sie nicht aufbrechen. Studio Radio Dreyeckland, Freiburg

Karlsruhe. Die Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland im Januar waren nach Auffassung des Karlsruher Landgerichts rechtswidrig. Der Erlass des Durchsuchungsbeschlusses durch das Amtsgericht Karlsruhe sei nicht verhältnismäßig gewesen, teilte ein Sprecher des Landgerichts am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe mit.

Ermittler hatten damals zwei Mitarbeiterwohnungen und Redaktionsräume des nichtkommerziellen Senders in Freiburg durchsucht. Der Vorwurf der Ermittler lautete, auf der Homepage des Senders sei ein Bericht veröffentlicht worden, der einen Link auf ein Archiv der verbotenen Vereinigung »Linksunten.Indymedia« enthalten habe.

Die Vereinigung »Linksunten.indymedia« war im August 2017 vom Bundesinnenministerium verboten und aufgelöst worden. »Linksunten.Indymedia« war vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) als »bedeutendste Plattform für gewaltbereite Linksextremisten in Deutschland« bezeichnet worden.

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Im Juni war gegen einen Redakteur des Senders Anklage vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Karlsruhe zugelassen worden. Dem Journalisten wird vorgeworfen, mit der Verlinkung weiteres Handeln einer verbotenen Vereinigung unterstützt zu haben.

Angeklagt ist er wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot, wie das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) damals mitgeteilt hatte. Die Anklage der Staatsanwaltschaft war in erster Instanz vom Landgericht Karlsruhe nicht zugelassen worden. Gegen den Beschluss hatte die Anklagebehörde Beschwerde eingereicht.

Wie der Sprecher des Karlsruhe Landgerichts nun bestätigte, soll das Verfahren geführt werden. Einen Termin gebe es aber noch nicht.

Radio Dreyeckland hat eine lange Tradition als links-alternativer Sender. Der Sender entstand aus der regionalen Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er Jahre und bekam 1988 als erstes freies Radio in Deutschland eine Sendelizenz. (dpa/jW)

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Erschienen am 29.08.2023, Inland

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