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Polizei kann Bewerber wegen Chats ablehnen

Berlin. Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst dürfen abgelehnt werden, falls sie »verfassungsfeindliche Symbole in privaten Chatnachrichten« empfangen oder versendet haben. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, wie Zeit online am Dienstag vergangener Woche berichtete. Aus dem Weiterleiten von rassistischen und den Holocaust verharmlosenden Bildern könne laut Gericht demnach noch keine »rechtsradikale Überzeugung« abgeleitet werden. Für die Ablehnung sei jedoch bereits das »unreflektierte, aber bewusste Versenden« der Bilder mit menschenverachtenden und antisemitischen Bezügen ausreichend. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.07.2023, Seite 15, Antifaschismus

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