01.07.2023
Asylrecht
»Deutsche Sorgen«
»Asylkompromiss« 1993. Seit 30 Jahren negiert die BRD das in der Verfassung verankerte Recht auf Asyl
Von Norman Philippen
In der Frage, wie das in der deutschen Verfassung verankerte Grundrecht auf Asyl möglichst umfassend und nachhaltig gebeugt werden könnte, erzielten die Unionsparteien mit SPD und FDP vor 30 Jahren einen »Asylkompromiss«: Ab dem 1. Juli 1993 durfte die Bundesrepublik als theoretischen Zufluchtsort betrachten, wer in das weltoffene Land im Herzen Europas nicht auf dem Landweg durch einen »sicheren Drittstaat« eingereist war. Da die BRD von solchen Drittstaaten nun ei...
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