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09.06.2023
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Hinweis
Berlin. In dem Artikel »Wie eine Hinrichtung« in unserer Ausgabe von Donnerstag heißt es, dass Mohammed Tamimi auf dem Schoß seines Vaters gesessen habe, als er am 1. Juni tödlich verwundet wurde. Tatsächlich befand er sich zu dem Zeitpunkt auf der Rückbank des Wagens. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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