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Lobbyregister soll verschärft werden

Berlin. Das Lobbyregister des Bundestags soll »nachgeschärft« werden, um die Einflussnahme von Interessenvertretern auf die Gesetzgebung sichtbarer zu machen. Vorgesehen ist zum Beispiel, dass Kontakte zu Ministerien künftig bis zur Referentenebene hinab genannt werden müssen. Auch muss künftig konkret angegeben werden, auf welches Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich der Lobbykontakt bezieht. Eine entsprechende Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen hat das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Das Lobbyregister wird seit Anfang 2022 auf der Internetseite des Bundestags geführt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.06.2023, Seite 4, Inland

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