-
26.05.2023
- → Kapital & Arbeit
Erster »Cum-Ex«-Prozess gegen einen Berater
Frankfurt am Main. Im Zuge der Aufarbeitung des milliardenschweren »Cum-Ex«-Steuerbetrugs muss ein früherer hochrangiger Anwalt der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer ab September vor Gericht. Die Hauptverhandlung am Landgericht Frankfurt am Main wegen des Vorwurfs der schweren Steuerhinterziehung soll am 9. September beginnen, wie die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag bestätigte. Erstmals gehe es in dem Prozess um die strafrechtliche Verantwortung eines Beraters bei »Cum-Ex«-Geschäften, erläuterte die Behörde. Dem Anwalt werde vorgeworfen, mit Gutachten den Anschein der Rechtmäßigkeit der Geschäfte erweckt zu haben. (Reuters/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!