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Sportverein durfte NPD-Mann rauswerfen

Karlsruhe. Ein NPD-Funktionär aus Schleswig-Holstein, der von seinem Sportverein 2019 ausgeschlossen wurde, ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit. Trete ein privater Amateurbreitensportverein »extremistischen«, rassistischen und »fremdenfeindlichen« Bestrebungen entgegen, sei das nicht zu beanstanden. Der Verein hatte mehrfach erfolglos versucht, den NPD-Landeschef auszuschließen. Schließlich wurde 2018 in die Satzung eine neue Regelung eingefügt, wonach nur Mitglied sein könne, wer sich zur sogenannten freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.03.2023, Seite 15, Antifaschismus

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