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Kopftuchverbot: Berlin scheitert vor BVerfG

Berlin. Das Land Berlin darf Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht nicht pauschal verbieten. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ohne Begründung nicht zur Entscheidung ­angenommen, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte. Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist in Berlin im Neutralitätsgesetz verankert, auch andere religiöse Symbole sind Dozenten an öffentlichen Schulen verboten. Eine Muslima, die geklagt hatte, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst eingestellt worden sei, hatte 2020 recht vor dem Bundesarbeitsgericht bekommen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.02.2023, Seite 4, Inland

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