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Gericht bestätigt Urteil gegen Bild

Köln. Der Sender Bild TV hätte einer Gerichtsentscheidung zufolge eine längere Passage aus der »Berliner Runde« von ARD und ZDF am Abend der Bundestagswahl 2021 nicht in seinem eigenen Programm zeigen dürfen. Die Weitersendung sei urheberrechtswidrig gewesen, entschied das Oberlandesgericht Köln nach eigenen Angaben vom Montag in einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Es bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Köln aus erster Instanz. Das Urteil ist nun rechtskräftig. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.10.2022, Seite 15, Medien

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