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Urteil: Regierung verletzte Rechte des Bundestags

Karlsruhe. Die Bundesregierung muss den Bundestag auch in Fragen der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik so früh wie möglich umfassend einbinden. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor, das am Mittwoch in Karlsruhe verkündet wurde. Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats gaben zwei Organklagen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke statt. Die Verfassungsrichter hatten schon in früheren Entscheidungen darauf gepocht, dass die Bundesregierung den Bundestag vor wichtigen Weichenstellungen in EU-Fragen rechtzeitig mit ins Boot holt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.10.2022, Seite 2, Inland

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