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NSU: Urteil gegen Zschäpe war rechtens

Karlsruhe. Laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe war die Verurteilung der Rechtsterroristin Beate Zschäpe zur Höchststrafe gesetzeskonform. Eine Verfassungsbeschwerde der 47jährigen blieb erfolglos, wie das Gericht am Montag mitteilte. Es sei weder dargelegt worden noch aus sich heraus ersichtlich, dass Zschäpe in ihren Justizgrundrechten verletzt worden sei. Sie war als einzige Überlebende des Kerntrios des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) im Juli 2018 vom Oberlandesgericht München als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dabei war eine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren so gut wie ausschließt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.10.2022, Seite 4, Inland

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