Bundestag hebt Immunität von AfD-Abgeordnetem auf

Dessau-Roßlau/Bitterfeld-Wolfen/Berlin. Der Bundestag hat die Immunität des sachsen-anhaltischen Bundestagsabgeordneten Kay-Uwe Ziegler aufgehoben. Gegen Ziegler läuft ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dessen Tätigkeit als Geschäftsführer eines Textileinzelhandelsunternehmens, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am Freitag dpa auf Nachfrage bestätigte. Der Bundestagsabgeordnete selbst erklärte schriftlich, die Begründung für die Ermittlungen gegen ihn laute, er habe im März 2020 als Geschäftsführer Corona-Soforthilfen in Höhe von 12.096 Euro unberechtigt beantragt und erhalten. Richtig sei, dass er den Antrag gestellt und den Betrag erhalten habe. Anfang August 2021 seien einschließlich Zinsen und Kosten 12 845,30 Euro zurückgezahlt worden. »Der Vorwurf strafrechtlich relevanter Handlungen ist absurd«, erklärte Ziegler. Der 58 Jahre alte Textilkaufmann aus Bitterfeld-Wolfen war bei der Bundestagswahl im September 2021 direkt gewählt worden. Er hatte den Wahlkreis Anhalt gewonnen. Ziegler ist nach eigenen Angaben seit 2016 Mitglied der AfD. (dpa/jW)
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