Zum Inhalt der Seite

AfD-Richterin kann weiter Recht sprechen

Berlin. Der Berliner Senat darf die Richterin und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann nicht in den Ruhestand versetzen. Das Verwaltungsgericht der Hauptstadt wies am Donnerstag einen entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz zurück. Die 58jährige ist AfD-Mitglied und saß von 2017 bis 2021 für die Partei im Bundestag. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament kehrte sie als Zivilrichterin am Landgericht in den Justizdienst zurück. Eine Versetzung ist laut Richtergesetz nur möglich, »um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden«. Dies liege hier nicht vor, sagte der Vorsitzende Richter Jens Tegt­meier. Malsack-Winkemanns Redebeiträge im Parlament dürfen demnach nicht rechtlich verwertet werden. Artikel 46 des Grundgesetzes, wonach Abgeordnete für ihre Äußerungen im Bundestag nicht verfolgt oder zur Verantwortung gezogen werden dürfen, verhindere dies. Eine Berufung gegen die Entscheidung ist möglich. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 19.10.2022, Seite 15, Antifaschismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!