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ARD erfolgreich mit Klage gegen Springer

Berlin. Die ARD hat gegen Springers Bild TV einen Erfolg vor Gericht erzielt. Das Berliner Kammergericht bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts Berlin, wonach die Übernahme von ARD-Bildmaterial durch Bild TV am Abend der Bundestagswahl urheberrechtswidrig war. Das teilte die ARD am Dienstag mit. Demnach war die Übernahme von Wahlprognosen sowie Hochrechnungen rechtswidrig. Beide Live-Übernahmen seien ohne Vorabsprache mit der ARD erfolgt. Das Kammergericht ging in seiner Entscheidung noch über das Landgericht hinaus: Demnach war auch die Übernahme eines Interviews mit CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak unzulässig. Im vergangenen November war das ZDF bereits mit einer Klage gegen Bild TV vor dem Landgericht Köln erfolgreich. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.09.2022, Seite 15, Medien

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