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Aus: Ausgabe vom 17.08.2022, Seite 1 / Inland

EU: Gasumlage nur mit Mehrwertsteuer

Brüssel. Auf die Gasumlage muss in der BRD die Mehrwertsteuer gezahlt werden. »Es gibt keine Möglichkeit für eine Ausnahme bei dieser Art von Abgabe«, erklärte ein EU-Kommissionssprecher am Dienstag in Brüssel. Man arbeite aber gemeinsam mit der Bundesregierung an der Entlastung der Endkunden. Die ab Oktober geplante Gasumlage soll zunächst 2,4 Cent pro Kilowattstunde betragen. Die Mehreinnahmen durch die Mehrwehrtsteuer betragen nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox mehr als 3,6 Milliarden Euro, wie das Portal am Dienstag mitteilte. Die Bundesregierung will mit der Umlage Gasimporteure entlasten; 90 Prozent der Mehrkosten sollen mittels eines Aufschlags auf alle Gaskunden erstattet werden. (Reuters/jW)

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