RT-Verbot in Frankreich von EU-Gericht bestätigt
Luxemburg. Das EU-Gericht in Luxemburg hat das gegen den russischen Staatssender RT in Frankreich verhängte Sendeverbot bestätigt. Das Gericht wies am Mittwoch einen Einspruch von RT gegen das Verbot ab, das Brüssel im März mit der Begründung verhängt hatte, der Sender verbreite Falschmeldungen. Moskau kündigte daraufhin an, Berufung einzulegen. »Wir werden ähnliche Maßnahmen gegen westliche Medien ergreifen, die in unserem im Land arbeiten«, erklärte der Sprecher des Präsidialamts, Dmitri Peskow, am Mittwoch weiter. Westliche Medien sollten von russischen Behörden keine Flexibilität erwarten. Peskow sprach von einem »Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit in europäischen Ländern«. (AFP/jW)
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