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Hartz IV: Anspruch auf Rechtshilfe
Karlsruhe. Ein Hartz-IV-Bezieher hat seinen Anspruch auf Rechtsberatung für den Widerspruch gegen Leistungsbescheide beim Bundesverfassungsgericht durchgesetzt. Die Ablehnung der Beratungshilfe sei verfassungswidrig gewesen, erklärte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Dem Mann ging es um ein Guthaben nach der Betriebskostenabrechnung. Der Sachverhalt sei kompliziert, erklärten die Richter. Es sei in diesem Falle auch nicht zumutbar, lediglich auf die Beratungspflicht des Jobcenters zu verweisen, denn dieses habe den Bescheid schließlich selbst erlassen. (AFP/jW)
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