Pakistan: Auflösung des Parlaments verfassungswidrig

Islamabad. Pakistans Premierminister Imran Khan ist mit einem kontroversen politischen Manöver vor Gericht gescheitert. Der Oberste Gerichtshof hob die von ihm initiierte Auflösung des Parlaments am Donnerstag auf. Die Richter ordneten an, dass die Nationalversammlung das ursprünglich geplante Misstrauensvotum gegen Khan abhalten müsse. Der stellvertretende Parlamentspräsident hatte das Votum am Sonntag nicht zugelassen. Im Falle einer Abstimmung hätte Khan mit großer Wahrscheinlichkeit eine Niederlage erlitten. Parallel dazu leitete der Premierminister Neuwahlen ein. Er bat dafür das Präsidialamt das Parlament aufzulösen.
»Alle getroffenen Maßnahmen sind rechtlich unwirksam und werden aufgehoben«, hieß es nun am Donnerstag in der Gerichtsentscheidung. »Die Nationalversammlung bleibt weiterhin im Amt.« Premier Khan hatte zuletzt stark unter Druck gestanden, die Opposition wirft ihm wirtschaftliches Missmanagement und eine verheerende Außenpolitik vor. Khan wiederum bezichtigte die Opposition, mit »ausländischen Mächten« unter einer Decke zu stecken. (AFP/jW)
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