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06.04.2022
Grundrechte

Corona-App keine Dauerlösung

Bundesdatenschutzbeauftragter legt Jahresbericht vor. Gesetzliche Regelungen für Arbeitswelt angemahnt

Von Kristian Stemmler
Beim Bäcker oder im Restaurant schnell mal einen QR-Code einscannen lassen, um zu belegen, dass man geimpft ist: Nach gut zwei Jahren Coronapandemie ist es zur Routine geworden, beim Betreten von gastronomischen Betrieben, Kinos oder Stadien mittels einer App auf dem Smartphone Auskunft zu geben. So bequem das ist, sehen Experten wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber diese Praxis doch nicht als ganz unbedenklich an. Auf einer Pressekonferenz in Berlin, ...

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