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Aus: Ausgabe vom 05.04.2022, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Luxusdecke: Anwalt zerrt Putzfrau vor Gericht

Ebersberg. Eine Putzkraft aus Vaterstetten muss Schadenersatz zahlen, weil sie die Kaschmirdecke ihres Auftraggebers, eines Rechtsanwalts in Baldham, versehentlich zu heiß gewaschen hatte. »Nach Abzug einiger bereits verrechneter Beträge« forderte der Kläger Schadenersatz in Höhe von 2.524 Euro, wie es in einem Artikel des Merkur von Montag hieß. Als Nachweis für den angerichteten Schaden zeigte der Anwalt vor Gericht die eingegangene und eine gleiche, unbeschädigte Decke, die er erneut für 3.100 Euro erworben hatte, vor. Ihm sei die Luxusdecke mit Pferdemotiv einfach so wichtig gewesen. Die Richterin am Ebersberger Amtsgericht riet der Angeklagten, sich auf einen Vergleich einzulassen. Denn – so sei das nun mal – wer fremdes Eigentum beschädigt, müsse dafür aufkommen. Aber auch die vorgeschlagene Vergleichssumme von 2.000 Euro, erklärte die Reinigungskraft dem Merkur zufolge, wäre zu viel. Ihr Mann sei in Kurzarbeit, und sie selbst könne momentan aufgrund einer Verletzung nicht arbeiten. Schließlich habe der Anwalt sich auf eine Vergleichssumme von 1.500 Euro eingelassen – unter der Bedingung, dass sie bis Ende September bezahlt werde. (jW)

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