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Aus: Ausgabe vom 30.03.2022, Seite 2 / Ausland

EuGH: Urteil zu Richtern in Polen

Luxemburg. Richter aus dem sozialistischen Polen müssen sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht automatisch Zweifel an ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gefallen lassen. Allein die Tatsache, dass ein Richter seine Laufbahn vor 1989 begonnen habe, reiche nicht aus, um seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit in Frage zu stellen, urteilte der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Hintergrund ist ein anhaltender Streit über die Legitimität einzelner Richter und ganzer Kammern – Polens rechte PiS-Regierung baut das Justizwesen des Landes seit Jahren trotz internationaler Kritik um. (dpa/jW)

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