»Er scheint zu glauben, über dem Gesetz zu stehen«
Interview: Gitta Düperthal
Derzeit wird gegen den Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. ermittelt, weil er Schmiergeld für die Vergabe von Gutachten im Medizinbereich angenommen und den Staat um mehr als eine halbe Million Euro geprellt haben soll. Der Fall war vergangene Woche Thema im rechtspolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags. Worin besteht die politische Bedeutung?
Wird ein Oberstaatsanwalt, der gegen Korruption vorgehen soll, selbst korrupt und bereichert sich mit hoher krimineller Energie, ist das eine Straftat. Es geht hier um einen schweren Fall von Bestechlichkeit, um gewerbsmäßige Untreue im Amt sowie Steuerhinterziehung. Der Kern des schon mehr als zwei Jahre zurückliegenden politischen Skandals aber ist: Die Staatsanwaltschaft in Hessen – genaugenommen geht es um eine Sonderermittlungseinheit der Generalstaatsanwaltschaft – hat keinerlei Mechanismen, um solche Fälle zu verhindern; etwa durch doppeltes Abzeichnen von Rechnungen nach dem Vieraugenprinzip. Als die Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, CDU, nach Bekanntwerden der Vorwürfe besagtes Prinzip schließlich einführte, wurde das ad absurdum geführt. Denn wie wir seit ungefähr einem halben Jahr wissen, steckte der engste Mitarbeiter des Oberstaatsanwalts mit ihm unter einer Decke.
Worum geht es in dem Fall genau?
Die kassenärztliche Vereinigung in Hessen hat schon vor Jahren auf Probleme mit der Sonderermittlungseinheit hingewiesen. Bezeichnend ist: Oberstaatsanwalt B. war an den Firmen beteiligt, an die die Gutachten zur Überprüfung von Ärzten vergeben wurden. Er hat also an den Gutachten verdient und das damit erwirtschaftete Geld zudem nicht versteuert. Dazu muss man aber sagen, dass wir keinen konkreten Fall kennen, bei dem in der Rechnungsstellung bei Kliniken oder niedergelassenen Ärzten etwas bemängelt wurde.
Wegen der neuerlichen Vorwürfe, dass B. das Geld nicht versteuert habe, ist die Straferwartung erhöht. Der Oberstaatsanwalt ist wieder in Untersuchungshaft. Bekannt wurde auch, dass er sich nicht an seiner Meldeadresse aufhielt, sondern bei einer Exkollegin der Staatsanwaltschaft, mit der er verlobt sein soll. Mit wem er ins Bett geht, ist dabei vollkommen egal. Allerdings wurde er durch Meldeauflagen von der U-Haft befreit, an die er sich nicht gehalten hat. Sein Rechtsverständnis scheint zu sein, dass er selber über dem Gesetz steht.
Sie kritisieren, dass nach Aussage der CDU-Justizministerin Kühne-Hörmann eine Anklageerhebung nicht absehbar ist.
Das soll man mal jemandem erklären: Da wird fast zwei Jahre lang ermittelt, nur kommt man nicht hinterher, weil so viele Akten da sind. Erst nach einem Jahr fiel auf, dass der engste Mitarbeiter von B. Mitbeschuldigter ist. Es ist offensichtlich, dass akuter Personalmangel besteht. Vergangene Woche erklärte die Justizministerin, sie habe den Ermittlern einen weiteren Staatsanwalt zur Seite stellen wollen. Da wurde abgewunken: Würde man den erst einarbeiten müssen, wäre nichts gewonnen. Von Beginn an hätte man mit aller Kraft ermitteln müssen.
Trägt die Ministerin die politische Verantwortung für die schleppende Aufklärung?
Für die Straftaten selbst sind der Oberstaatsanwalt, sein Kumpel und weitere Beschuldigte verantwortlich – für die Tatsache, dass es keine Strukturen zur Aufdeckung gibt, ist es aber die Ministerin. Sie hat die Dienstaufsicht, redet sich aber gerne mit Verweis auf die Unabhängigkeit der Justiz heraus. Zwar gibt es die Unabhängigkeit eines Richters, aber nicht die der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Die Ministerin rechtfertigt sich, in der Justiz in den vergangenen Jahren Stellen geschaffen zu haben. Nur gleichen die nicht einmal die Stellen aus, die in den vergangenen Jahren eingespart wurden – bei zugleich komplizierter werdenden Aufgaben. Die Linke-Fraktion brachte in die Haushaltsdebatten der vergangenen Jahre ständig erneut ein, dass die Justiz mehr Personal braucht. Die Regierungsparteien CDU und Bündnis 90/Die Grünen lehnten das stets ab.
Ulrich Wilken ist rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Hessischen Landtag
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