-
12.03.2022
- → Inland
Kurzarbeitergeld : Weiter Sonderregeln
Berlin. Die coronabedingten Sonderregeln für das Kurzarbeitergeld werden erneut verlängert. Der Bundesrat ließ am Freitag das entsprechende Gesetz passieren, das der Bundestag im Februar verabschiedet hatte. Die Sonderregeln würden eigentlich Ende März auslaufen und werden nun bis Ende Juni verlängert. Zudem wird die mögliche Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate verlängert. Die Linkspartei kritisierte die Regelung am Freitag als kurze Überbrückung und forderte einen Langzeitschutz in der Pandemie, außerdem eine Aufstockung auf 90 Prozent vom letzten Nettogehalt und eine Garantie von mindestens 1.200 Euro netto im Monat. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!