Zum Inhalt der Seite

Kurzarbeitergeld : Weiter Sonderregeln

Berlin. Die coronabedingten Sonderregeln für das Kurzarbeitergeld werden erneut verlängert. Der Bundesrat ließ am Freitag das entsprechende Gesetz passieren, das der Bundestag im Februar verabschiedet hatte. Die Sonderregeln würden eigentlich Ende März auslaufen und werden nun bis Ende Juni verlängert. Zudem wird die mögliche Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate verlängert. Die Linkspartei kritisierte die Regelung am Freitag als kurze Überbrückung und forderte einen Langzeitschutz in der Pandemie, außerdem eine Aufstockung auf 90 Prozent vom letzten Nettogehalt und eine Garantie von mindestens 1.200 Euro netto im Monat. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 12.03.2022, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen