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EuGH: Mangel in Rumäniens Justizsystem

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem Justizsystem in Rumänien einen gravierenden Mangel attestiert. In einem Urteil vom Dienstag stellten die Richter in Luxemburg klar, dass die Befugnisse des Verfassungsgerichts in dem Land unter anderem den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht verletzten. Konkret geht es darum, dass es rumänischen Gerichten in bestimmten Fällen verboten ist, den EuGH um Prüfung zu bitten, ob nationale Gesetze mit EU-Recht in Einklang sind – in sogenannten Vorabentscheidungsverfahren. Dies ist dann der Fall, wenn das Verfassungsgericht das fragliche Gesetz zuvor für verfassungsgemäß erklärt hat. Der EuGH macht nun deutlich, dass diese Regel gegen EU-Recht verstößt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.02.2022, Seite 6, Ausland

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