Regelung für Kurzarbeit verlängert
Berlin. Beschäftigte können weiterhin mit erleichterten Regelungen in Kurzarbeit geschickt werden. Der Bundestag beschloss am Freitag bis zum 30. Juni eine Verlängerung des erleichterten Kurzarbeitergelds. Daneben wurde die maximale Nutzungsdauer von 24 auf 28 Monate verlängert. Ab dem 31. März sollen den Unternehmen die Sozialabgaben nur noch dann zur Hälfte erstattet werden, sollte die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden werden. Der »Arbeitgeberverband« BDA kritisierte erwartungsgemäß den Wegfall dieser Finanzspritzen. Zeitarbeit soll künftig aus der Regelung zur Kurzarbeit wegfallen. (dpa/jW)
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