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17.02.2022
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Urteil: AfD soll wegen Spende Bußgeld zahlen
Berlin. Die AfD soll wegen einer Auslandsspende 108.000 Euro Bußgeld an die Bundestagsverwaltung zahlen. Die Partei habe gegen das Parteiengesetz verstoßen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es ging um die Finanzierung eines Kongresses zu Europapolitik in Düsseldorf im Februar 2016. Der habe unter dem Banner der Partei stattgefunden, die Kosten trug laut Rechnung eine Schweizer Firma. Die AfD habe die Zuwendung nicht annehmen dürfen, weil ihr der Name des wahren Spenders nicht bekannt gewesen sei. Außerdem habe sie die Zahlung nicht sofort an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AFP/jW)
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