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EU-Plan: Steuervorteile für Rüstungsvorhaben

Brüssel. An diesem Dienstag präsentiert die EU-Kommission ihren letzten Entwurf für das sogenannte Verteidigungspaket. In dem Strategiepapier, das der Tageszeitung FAZ vorab vorlag, heißt es, ein »Quantensprung in der europäischen Verteidigung« sei nötig. Dafür soll die Kommission »eine mögliche Mehrwertsteuerbefreiung für die gemeinsame Beschaffung und den gemeinsamen Besitz von Verteidigungsfähigkeiten erkunden«. Als positives Beispiel werden europäische Forschungsvorhaben genannt. Zieldatum sei Anfang 2023, darüber beraten sollen die Staats- und Regierungschefs Anfang März bei einem informellen Treffen. Zwar gebe es, so die FAZ, schon jetzt für die EU-Verteidigungsagentur Möglichkeiten der Steuer- und Zollbefreiung, die Bedingungen seien aber »viel restriktiver«. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.02.2022, Seite 1, Ausland

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