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Neu erschienen

Graswurzelrevolution

In der Januarausgabe der Graswurzelrevolution schreibt Ralf Dreis über die »bedrohte Pressefreiheit in Griechenland«. Während die neoliberale Regierung Mitsotakis nach und nach die einstmals parteiunabhängige staatliche Rundfunk- und Fernsehanstalt unter Kontrolle bringe, seien es vor allem wenige Reederfamilien, die die Massenmedien kontrollierten. Lou Marin untersucht die weltweite Zunahme von Waffengewalt und das parallele Wachstum der Rüstungsexporte. Zoia Jafarova hat Herrschaftstechniken am Arbeitsplatz kritisch systematisiert. (jW)

Graswurzelrevolution, Jg. 51/Nr. 465, 24 Seiten, 3,80 Euro, Bezug: Verlag Graswurzelrevolution, Abo und Vertrieb, Vaubanal­lee 2, 79100 Freiburg, E-Mail: abo@graswurzel.net

SoZ

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In der SoZ beschäftigt sich Klaus Meier kritisch mit der Digitalisierung und Automatisierung der Autos. Die Konzerne versuchten derzeit, ihre Erzeugnisse umzudefinieren: Sie sollen nicht mehr nur Transportmittel sein, sondern »zu einem mobilen Endgerät und einer Schnittstelle des digitalen Lebens werden«. Eva Blum schreibt über die agrarpolitischen Weichenstellungen im Koalitionsvertrag der Ampelparteien. Heidemarie Schroeder beleuchtet die Hintergründe der Ansiedlung von Tesla in Grünheide bei Berlin. Obwohl das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz noch nicht abgeschlossen ist, sei vollkommen klar, dass kein deutsches Gericht »je einen Rückbau der schon im Probebetrieb befindlichen Fabrik verfügen« wird. Dabei sei der entsprechend Paragraph des Gesetzes, auf dessen Grundlage die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt wurde, maßlos überdehnt worden; so werde das Genehmigungsverfahren durch die Schaffung von Fakten »seiner präventiven Funktion beraubt«. (jW)

SoZ – Sozialistische ­Zeitung, Jg. 37/Nr. 1, 24 Seiten, 3,50 Euro, Bezug: Verein für solidarische Perspektiven e. V., ­Regentenstr. 57–59, 51063 Köln, E-Mail: ­redaktion@soz-verlag.de

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.01.2022, Seite 15, Politisches Buch

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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