-
29.12.2021
- → Inland
NRW: Testpflicht auch mit Drittimpfung
Berlin. Nordrhein-Westfalen setzt sich über die Entscheidung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hinweg, bei Menschen mit einer Coronaauffrischungsimpfung auf einen zusätzlichen Testnachweis zu verzichten. Eine Sprecherin des Landesgesundheitsministeriums sagte laut Rheinischer Post vom Dienstag, das Land wolle 2G-plus-Regeln in Bereichen anwenden, in denen zum Schutz keine Maske getragen werden könne. Die GMK hatte Mitte Dezember entschieden, dass Menschen mit einer dritten Coronaimpfung gleichzusetzen seien mit doppelt Geimpften, die einen negativen Test vorweisen können (2G plus). Damit entfällt die Testpflicht für »Geboosterte«. Nur in Pflegeheimen und Krankenhäusern soll weiterhin ein Test notwendig sein. (AFP/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
