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NRW: Testpflicht auch mit Drittimpfung

Berlin. Nordrhein-Westfalen setzt sich über die Entscheidung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hinweg, bei Menschen mit einer Coronaauffrischungsimpfung auf einen zusätzlichen Testnachweis zu verzichten. Eine Sprecherin des Landesgesundheitsministeriums sagte laut Rheinischer Post vom Dienstag, das Land wolle 2G-plus-Regeln in Bereichen anwenden, in denen zum Schutz keine Maske getragen werden könne. Die GMK hatte Mitte Dezember entschieden, dass Menschen mit einer dritten Coronaimpfung gleichzusetzen seien mit doppelt Geimpften, die einen negativen Test vorweisen können (2G plus). Damit entfällt die Testpflicht für »Geboosterte«. Nur in Pflegeheimen und Krankenhäusern soll weiterhin ein Test notwendig sein. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.12.2021, Seite 5, Inland

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