Zum Inhalt der Seite

Gericht: Kein neutrales Geschlecht in Britannien

London. Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat am Mittwoch die Beschwerde von Christie Elan-Cane abgewiesen, sich weder als »männlich« noch als »weiblich« identifizieren zu müssen. Elan-Cane kämpft seit 25 Jahren dafür, dass im Pass auch ein Geschlecht »X« als dritte Möglichkeit vermerkt werden kann. Elan-Cane hatte im März 2020 ein Verfahren gegen die britische Regierung verloren, mit dem das Eintragen des neutralen Geschlechts in den Pass erreicht werden sollte. Elan-Cane ist der Ansicht, dass das britische Verfahren mit dem Zwang zum Eintrag als »männlich« oder »weiblich« im Pass dem Recht auf Privatsphäre zuwiderlaufe, wie es in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert sei. Elan-Cane kündigte daraufhin per Twitter an, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. (AFP/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 17.12.2021, Seite 15, Feminismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!