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Aus: Ausgabe vom 26.11.2021, Seite 16 / Sport
Doping

Wo er recht hat …

Berlin. Niederlage auf ganzer Linie für Ines Geipel. Das Berliner Kammergericht wies diese Woche in einem schriftlichen Urteil alle Punkte einer Klage der Exsprinterin und ehemaligen Vorsitzenden des Doping-Opfer-Hilfe-Vereins (DOH) gegen einen früheren Mitstreiter zurück. Dem ehemaligen DDR-Skilanglauftrainer Henner Misersky sei erlaubt, zu erklären, Geipel sei nicht aus politischen Gründen aus dem DDR-Leistungssport verbannt worden, sondern wegen schlechter Leistungen. Auch die Wertung als »unglaublich«, dass Geipel trotz ihrer angeblichen politischen Verfolgung in den 80er Jahren einen begehrten Germanistik-Studienplatz in Jena erhalten hatte, ist demnach zulässig.

Geipel hat eine Karriere daraus gemacht, öffentlichkeitswirksam unter dem Sportsystem der DDR zu leiden, dessen Fürchterlichkeit für die Autorin knapp hinter dem Gulag rangiert. Ihre diesbezügliche Ausdauer ist als durchaus sportlich zu bezeichnen – in der ihr Misersky allerdings nicht nachsteht. Dieser hatte sich mit Geipel überworfen, da er nicht anerkennen will, dass alle DDR-Sportler zwangsgedopt wurden. Seitdem problematisiert er gegenüber Journalisten Geipels Angaben über ihr Leben vor 1989/90. Diese wollte Misersky die Äußerungen verbieten lassen. Ohne Erfolg. Sie trägt die Kosten des Verfahrens, eine Revision ist nicht zugelassen. (jW)

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