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Kolumbien: Urteil zu Vergewaltigungsfall

San José. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat Kolumbien eine Mitverantwortung für die Entführung und Vergewaltigung einer Journalistin im Jahr 2000 gegeben. Der Staat habe »versäumt, den Drohungen nachzugehen«, die die Journalistin Jineth Bedoya damals erhalten habe, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts in Costa Rica am Montag. Bedoya hatte in Kolumbien über ein kriminelles Netzwerk im Umfeld rechter paramilitärischer Gruppen recherchiert. Der Staat habe wegen »mangelnder Sorgfalt bei Ermittlungen« die Rechte der heute 47jährigen Bedoya verletzt. Die Journalistin, die damals für die Zeitung El Espectador arbeitete, war am 25. Mai 2000 vor dem Gefängnis La Modelo in Bogotá von Paramilitärs entführt und 16 Stunden gefoltert und vergewaltigt worden. Anschließend ließen die Täter sie nackt am Straßenrand liegen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.10.2021, Seite 15, Feminismus

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