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Karlsruhe lehnt Antrag auf Befangenheit ab

Karlsruhe. Ein gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, in einem Verfahren zur sogenannten Bundesnotbremse wegen eines Abendessens im Bundeskanzleramt eingereichter Befangenheitsantrag ist abgelehnt worden. Das Gericht begründete die Entscheidung am Montag in Karlsruhe damit, dass Treffen mit der Bundesregierung kein Grund für den Vorwurf der Befangenheit seien. Die mit dem gewählten Thema verbundenen Rechtsfragen seien zudem vielfältig und abstrakt. Harbarth und die Verfassungsrichterin Susanne Baer waren am 30. Juni zum Abendessen im Bundeskanzleramt. Die Bundesnotbremse ist Ziel einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden. Womöglich noch in diesem Monat will das Gericht über mehrere Klagen entscheiden. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.10.2021, Seite 4, Inland

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