Zum Inhalt der Seite

Keine einheitliche Coronatestpflicht

Berlin. Bei der Gesundheitsministerkonferenz konnten sich Bund und Länder nicht auf ein einheitliches Vorgehen für das Einführen einer Coronatestpflicht für Mitarbeiter in Unternehmen mit Publikumsverkehr einigen. Die Konferenz beschloss am Montag jedoch, dass auf Grundlage des Paragraphen 28 im Infektionsschutzgesetz eine Testvorlagepflicht für Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt durch das Landesrecht erlassen werden könne, wie es laut dpa im gefassten Beschluss hieß. Ursprünglich hatte es geheißen, dass eine in vielen Ländern geltende 3G-Nachweispflicht zum Zugang sowohl für Kunden als auch für Beschäftigte gelte. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 12.10.2021, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!