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29.09.20211 Leserbrief
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Rein theoretisch
Theoretisch sei die Berliner Wahl perfekt gelaufen, denn theoretisch seien alle Wahlzettel vorhanden gewesen. Das erklärte Berlins Landeswahlleiterin Petra Michaelis. Theoretisch müsste Frau Michaelis für die perfekte Organisation der Wahl und die originelle Interpretation der Wirklichkeit ein Bundesverdienstkreuz bekommen. Und die künftige erste Bürgermeisterin Berlins, Franziska Giffey, theoretisch einen Doktortitel plus Professur h. c. für die gewonnene Wahl. Theoretisch könnte sogar (wenn erlaubt) die zweitplazierte Grüne Bettina Jarasch zur Indianerprinzessin mutieren.
In einer Traumwelt gefangen wirkt auch Armin Laschet, der wie von bösen Geistern besessen immer wieder betont, dass Olaf Scholz kein König sei, und von einer »Jamaika«-Koalition schwafelt (hat man eigentlich die Jamaikaner gefragt?). Dabei verschweigt er gerne, dass er selber kein Bob Marley ist.
Könnte man, rein theoretisch, Laschet und Baerbock nachträglich eintauschen? Und wenn ja, gegen was? Gegeneinander wäre nur das gleiche in Grün. Bei der CSU machen Gerüchte die Runde, Laschet gegen etwas Nützliches eintauschen zu wollen. Zum Beispiel gegen einen wenig gebrauchten Thermomix aus erster Hand. Die Sondierungsgespräche mit Ebay laufen schon.
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Riggi Schwarz aus Büchenbach 29. Sept. 2021 um 11:52 UhrMensch Meier, rauft euch doch endlich zusammen, ihr habt doch die Bundestagswahl für euch entschieden, ihr seid Meister (SPD) und Vize (Union). Wählt endlich Olaf Scholz zum Bundeskanzler und schickt den Armin Laschet zurück nach Düsseldorf. Auch so könnte ein »reziproker Neustart« aussehen, und der Wählerwille könnte wenigstens ansatzweise erfühlt werden. Lasst euch nicht länger von solchen »Möchtegern-Mitregierungs-Youngstern« wie von der FDP und den Grünen an der Nase herumführen. Diese »Antihelden« haben sich lange genug ausgetobt, zurück mit ihnen auf die Oppositionsbank; denn nur dort gehören sie wahrlich hin. Habt doch auch einmal ein Herz für Armin Laschet!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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