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Online Extra
20.09.2021, 19:01:58 / Inland

Gericht verbietet Plakat von Neonazipartei

Das Gerichtsgebäude für das Landgericht I und II in München
Das Gerichtsgebäude für das Landgericht I und II in München

München. Das Landgericht München I hat der faschistischen Splitterpartei »Der III. Weg« das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan »Hängt die Grünen!« verboten. Das Gericht habe der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin am Montag. Mit der Äußerung werde das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragsteller – also der Bündnisgrünen – verletzt. Sollten Vertreter der Neonazipartei Widerspruch einlegen, müsse öffentlich verhandelt werden. Der Beschluss sei räumlich nicht begrenzt und gelte damit grundsätzlich bundesweit, wenn nicht Widerspruch eingelegt werde. Die Plakate sorgen seit zwei Wochen für juristische Auseinandersetzungen.

Die Stadt Zwickau, wo das Motiv zuerst aufgetaucht war, hatte die Plakate abnehmen lassen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte aber entschieden, dass sie trotz eines Verbots der Stadt hängen bleiben dürfen, wenngleich nur mit 100 Metern Abstand zu Plakaten der Grünen. Zwickau hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus. (dpa/jW)