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Aus: Ausgabe vom 27.09.2021, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund: Das Abkommen

Der Friedensvertrag, den die kolumbianische Regierung und die Guerilla FARC-EP am 16. September 2016 unterzeichneten, sollte dem mehr als fünf Jahrzehnte andauernden bewaffneten Konflikt im Land ein Ende setzen. Nach vier Jahren der Verhandlungen, vor allem in Havanna, einigten sich beide Seiten auf sechs Vertragspunkte, die die Ursachen des Bürgerkriegs angehen und zu einem dauerhaften Frieden beitragen sollten. Nachdem am 2. Oktober in einem Referendum die Mehrheit gegen das Abkommen gestimmt hatte, wurde der Vertrag an bedeutsamen Stellen entschärft.

Unter erstens wird die ungleiche Verteilung von Landbesitz als zentrale Ursache des Konfliktes anerkannt und eine »Integrale Landreform« festgelegt. Zweitens sieht das Abkommen Maßnahmen zur Förderung demokratischer Mitsprachemöglichkeiten vor. Drittens wird die Abgabe der Waffen seitens der Guerilla und werden spezifische Rechte für die aus ihr hervorgehende politische Partei festgelegt. Teil davon sind auch Maßnahmen zum Schutz ehemaliger Kämpfer sowie anderer Aktivisten. Unter viertens wird der Umgang mit illegalisierten Drogen sowie ein Substituierungsprogramm für Kokabauern festgelegt. Die fünfte Bestimmung etabliert ein Rechtssystem zur »Wahrheitsfindung« sowie zur Aufarbeitung während des Konflikts begangener Verbrechen, inklusive Entschädigung aller Opfer. Der letzte Punkt regelt die Umsetzung, Überprüfung und Bestätigung des Vereinbarten. (fres)

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