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Altersgrenze bei Betriebsrente rechtens
Erfurt. Eine Altersgrenze für den Start in eine betriebliche Versorgungsregelung ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts möglich. Es könnten Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen werden, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr vollendet hätten, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Dienstag in Erfurt. Eine solche Höchstaltersgrenze stelle »weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts dar«, erklärte das Gericht. Verhandelt wurde der Fall einer Frau aus Nordrhein-Westfalen, die im Juni 1961 geboren wurde. (dpa/jW)
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