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Entscheidung zu EU-Recht in Polen vertagt

Warschau. Das Verfassungsgericht in Polen hat eine Entscheidung zu der Frage, ob das polnische Grundgesetz über EU-Recht steht, erneut vertagt. Die am Mittwoch begonnene Sitzung solle am 30. September fortgesetzt werden, sagte die Gerichtspräsidentin Julia Przylebska in Warschau. Zur Begründung hieß es, es seien neue Aspekte vorgebracht worden. Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte die Verfassungsrichter gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März zu überprüfen, laut dem EU-Recht Mitgliedstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer acht zu lassen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.09.2021, Seite 2, Ausland

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