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Aus: Ausgabe vom 22.09.2021, Seite 9 / Kapital & Arbeit

EuGH verurteilt Polen wegen Braunkohleabbau

Luxemburg. Im Streit um den Braunkohletagebau Turow an der Grenze zu Sachsen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Polen zu einer Geldstrafe verdonnert. Trotz einstweiliger EuGH-Anordnung vom Mai habe Warschau den Braunkohleabbau nicht gestoppt, heißt es in einer Anordnung von EuGH-Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta vom Montag. Deshalb müsse Polen ab sofort für jeden Tag, an dem es der Anordnung nicht nachkomme, 500.000 Euro Strafe in den EU-Haushalt zahlen. Die polnische Regierung machte jedoch sogleich deutlich, dass sie den Tagebau nicht schließen werde. (dpa/jW)

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